Chemiepark Marl
24. Januar 2017

Meldepflichten und Zusammenarbeit im Einsatzfall

Chemiepark, Stadt Marl und Kreis Recklinghausen schließen Vereinbarung

Die Evonik Technology & Infrastructure GmbH (TI) hat mit der Stadt Marl und dem Kreis Recklinghausen eine Vereinbarung unterzeichnet. Sie regelt den Umfang der Meldepflichten sowie der Zusammenarbeit für den Einsatzfall und bei betrieblichen Störungen gemäß § 16 Abs. 6 des Gesetzes zur Neuregelung des Brandschutzes, der Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes (BHKG).

Die Vereinbarung gilt für TI als Standortbetreiber des Chemieparks, auf dem Gelände ansässige Beteiligungsgesellschaften und Dritte. Sie dient dazu, im Fall betrieblicher Störungen, die zu einer Beunruhigung der Bevölkerung führen können sowie im Fall von Unglücks- oder Großschadensfällen erforderliche Maßnahmen festzulegen und die damit einhergehenden Zuständigkeiten darzustellen. Die hier in Rede stehenden Störungen, Unglücks- oder Großschadensfälle werden im Folgenden „Ereignisse“ genannt.

Eine solche Vereinbarung im Vorfeld ist erforderlich, da gerade bei der Bekämpfung größerer Schadensereignisse eine Unterstützung durch die öffentliche Feuerwehr notwendig werden kann. Insbesondere im Hinblick auf die Einsatzleitung bei gleichzeitigem Tätigwerden der öffentlichen Feuerwehr und der Werkfeuerwehr ist eine schnelle und reibungslose Zusammenarbeit zwingend geboten. Diese kann nur sichergestellt werden, wenn im Vorfeld entsprechende Absprachen getroffen wurden.

Unten im Bild, bei der Vertragsunterzeichnung (von links): Rainald Pöter (Leiter Feuerwehr Stadt Marl), Werner Arndt (Bürgermeister Stadt Marl), Cay Sübercrüb (Landrat Kreis Recklinghausen), Oliver Wegner (stellvertretender Kreisbrandmeister Recklinghausen), Dr. Jörg Harren (Standortleiter Chemiepark) und Christian Ronig (Leiter Werksicherheit Chemiepark).